Rechtliches rund ums Tattoo: Alter, Hygiene, Farben

Was in Deutschland gilt, ist weniger geregelt als viele denken. Ein Überblick über die tatsächliche Rechtslage.

Mindestalter

Ein ausdrückliches gesetzliches Mindestalter für Tätowierungen gibt es in Deutschland nicht. Rechtlich ist eine Tätowierung eine Körperverletzung, die erst durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigt wird.

Bei Minderjährigen setzt das die Zustimmung der Sorgeberechtigten und ausreichende Einsichtsfähigkeit voraus. Viele Studios setzen aus Haftungsgründen eine eigene Grenze und tätowieren erst ab 18.

Wer unter 18 ist, sollte vorab im Studio klären, welche Regeln dort gelten und welche Nachweise mitzubringen sind.

Hygiene und Aufsicht

Tätowierstudios unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das örtliche Gesundheitsamt. Zuständig ist immer das Amt der Stadt oder des Landkreises, in dem der Betrieb liegt.

Eine formale Berufsausbildung zum Tätowierer gibt es in Deutschland nicht. Das Gewerbe ist anmeldepflichtig, aber nicht zulassungsbeschränkt. Qualität lässt sich deshalb nur über Arbeitsproben und Ablauf im Studio beurteilen.

Bei begründeten Zweifeln an der Hygiene ist das Gesundheitsamt die richtige Anlaufstelle.

Farben und Inhaltsstoffe

Seit dem 4. Januar 2022 gilt in der EU über Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung eine umfassende Beschränkung für Stoffe in Tätowierfarben und Permanent Make-up. Betroffen sind unter anderem bestimmte Azofarbstoffe, krebserzeugende aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Metalle und Methanol.

Die Regelung legt Höchstkonzentrationen fest und schreibt vor, dass Etiketten die Verwendung als Tätowiermittel, die Inhaltsstoffe und Sicherheitshinweise ausweisen.

In Deutschland gilt zusätzlich die Tätowiermittel-Verordnung, die seit 2008 Anforderungen, Kennzeichnung und verbotene Stoffe regelt. Verantwortlich für die Einhaltung sind Hersteller und Inverkehrbringer.

Haftung und Mängel

Kommt es zu einem handwerklichen Mangel, ist der erste Schritt das Gespräch mit dem Studio. Viele Fälle lassen sich durch Nachbesserung lösen.

Bei Streit über Mängel oder Schäden geht es um Werkvertrags- und Haftungsfragen. Das ist eine juristische Bewertung, die wir hier nicht leisten können. Zuständig ist eine Rechtsberatung.

Dokumentiere Verlauf und Kommunikation. Fotos direkt nach der Sitzung und nach der Heilung sind bei späteren Fragen hilfreich.

Häufige Fragen

Braucht ein Tätowierer eine Ausbildung?

Eine staatlich geregelte Ausbildung gibt es nicht. Die Qualifikation entsteht über Lehrjahre im Studio und lässt sich nur über Arbeitsproben beurteilen.

Dürfen Eltern die Einwilligung nachträglich widerrufen?

Die Einwilligung muss vor dem Eingriff vorliegen. Nachträgliche Fragen sind rechtlicher Natur und gehören in eine Rechtsberatung.

Sind alle Farben in der EU erlaubt?

Nein. Die REACH-Beschränkung begrenzt eine große Zahl von Stoffen und legt Höchstwerte fest. Konforme Farben sind erhältlich, die Verantwortung liegt bei Herstellern und Studios.

Wer kontrolliert Studios?

Das örtliche Gesundheitsamt im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung.

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