REACH-Beschränkung
EU-Regelung zu Inhaltsstoffen in Tätowiermitteln.
Kategorie: Recht
Seit dem 4. Januar 2022 gelten in der EU über Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung Höchstkonzentrationen für eine große Zahl von Stoffen in Tätowierfarben und Permanent Make-up. Betroffen sind unter anderem bestimmte Azofarbstoffe, aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Metalle und Methanol. Etiketten müssen die Verwendung als Tätowiermittel, die Inhaltsstoffe und Sicherheitshinweise ausweisen.