REACH-Beschränkung

EU-Regelung zu Inhaltsstoffen in Tätowiermitteln.

Kategorie: Recht

Seit dem 4. Januar 2022 gelten in der EU über Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung Höchstkonzentrationen für eine große Zahl von Stoffen in Tätowierfarben und Permanent Make-up. Betroffen sind unter anderem bestimmte Azofarbstoffe, aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Metalle und Methanol. Etiketten müssen die Verwendung als Tätowiermittel, die Inhaltsstoffe und Sicherheitshinweise ausweisen.

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