Tätowiermittel bestehen aus Pigmenten, Trägerflüssigkeit und Zusatzstoffen. In der EU regelt Eintrag 75 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung seit Januar 2022 zahlreiche Stoffbeschränkungen und Kennzeichnungspflichten. In Deutschland gilt zusätzlich die Tätowiermittel-Verordnung.